Krieg in der Ukraine – Beratung und Infos für Geflüchtete und Unterstützer*innen

Jede*r einzelne von uns ist entsetzt über den Krieg, der sich aktuell vor unseren Augen in der Ukraine abspielt. Nun heißt es, keine Zeit zu verlieren: Eine schnelle und unkomplizierte Aufnahmepolitik für Menschen auf der Flucht aus der Ukraine ist das Gebot der Stunde. Wir fordern, dass die Aufnahmebereitschaft, die aktuell allerorts ertönt, nicht abklingt sondern als Blaupause herangezogen wird, um die gesamte europäische Grenz- und Migrationspolitik neu aufzustellen. Denn während die EU im Fall der Ukraine Bestimmtheit zeigt, bestehen die selbstgemachten humanitären Krisen im Mittelmeer, auf Lesbos und an etlichen weiteren Schauplätzen fort.
Der Krieg in der Ukraine beschäftigt uns gerade alle. Hier findet ihr daher einige aktuellen Infos dazu. Bitte beachtet, dass viele Fragen noch nicht geklärt sind und sich Infos auch ändern werden. Solltet ihr Fragen haben, meldet euch bei den AWO Beratungsstellen oder bei anderen zuständigen Stellen!

 

AWO Migrationsberatung – Frau Merisa Sikorsky

Telefon: 09233/40096-23 oder 0160/4172871

Mail: merisa.sikorsky@awo-wunsiedel.org

 

AWO Flüchtlings- und Integrationsberatung – Frau Hanna Keding

Telefon: 09233/40096-22

Mail: hanna.keding@awo-wunsiedel.org

 

Eine Liste wichtiger Adressen für Ukrainer*innen, die neu in Arzberg und im Landkreis sind findet ihr hier (mit ukrainischer Übersetzung).

Den aktuellen Flyer der Migrationsberatung der AWO hier auch mit ukrainischem Teil.

Die AWO Tafel öffnet jeden Samstag ab 13 Uhr in der Thiersheimer Straße in Arzberg und versorgt bedürftige mit Lebensmitteln. Wer zum ersten Mal kommt und in Arzberg und Umgebung wohnt, sollte um 13 Uhr da sein und einen Nachweis mitbringen (z.B. einen ukrainischen Ausweis oder Pass).

Da die AWO nicht über eine eigene Kleiderkammer verfügt, verweisen wir gerne auf die Kleiderkammer in Wunsiedel (Koppentorstr. 13), den Andreas-Laden in Selb (Schmiedbergl 1, Selb) oder das Kaufhaus Lucas (Schulze-Delitsch-Str. 2) in Marktredwitz. 

Auch in Marktredwitz finden Sie eine Tafel (Franz-Schubert-Str. 18, donnerstags ab 13:30 Uhr) sowie in Wunsiedel (Katharinenstr. 15, samstags ab 15 Uhr) und in Selb (Längenauer Str. 71a, samstags ab 14:30 Uhr).

 

Krieg in der Ukraine – Einreise und Schutz in Deutschland

Auf den Seiten des Bayrischen Flüchtlingsrates werden fortlaufend Informationen gesammelt rund um Einreise in die EU, Aufenthalt in Deutschland, Visaregelungen aber auch zur Situation zu den Grenzübergängen und Unterstützungsmöglichkeiten.  Sehr zu empfehlen und aktuell und informativ.

Registrierung auch im Landratsamt möglich

Grundsätzlich sollten sich alle Geflüchteten aus der Ukraine (ukrainische Staatsangehörige sowie anerkannte Flüchtlinge und andere humanitär geschützte Personen, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Wohnsitz in der Ukraine hatten) im nächsten Ankerzentrum in Bamberg registrieren lassen. Sollte diese Fahrt nicht zumutbar sein, so ist auch eine Registrierung per Mail im Landratsamt Wunsiedel möglich.
Dafür bedarf es vorerst folgende Angaben per Mail an die Adresse auslaenderamt@landkreis-wunsiedel.de:

– Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort

– falls andere Dokumente vorliegen (Personalausweis, Geburtsurkunde etc. als PDF oder JPG)

– Einreisedatum

– aktueller Aufenthaltsort (Anschrift, Name des Inhabers/Mieters)

– Angabe ob die Betroffene längerfristig privat untergebracht werden kann oder eine Unterkunft benötigt wird

Sollten schnelle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder eine Krankenbehandlung erforderlich sein bitte mitteilen in der Mail.
Die Betroffenen erhalten dann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG für ein Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeit für insgesamt bis zu drei Jahre) und sobald die Registrierung beim Ankerzentrum oder im LRA erfolgt ist, stehen den Betroffenen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu.

Zugang zu Sozialleistungen

Da bislang diese Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG in Deutschland nur im Gesetz existierte, aber noch nie erteilt worden war, gibt es keine Erfahrungen damit, welche sozialen Rechte damit verbunden sind. Daher hier eine erste Übersicht über Zugang zu Sozialleistungen nach § 24 Aufenthaltsgesetz.

Was ist mit Drittstaatsangehörigen?

Drittstaatsangehörige, die sich vorübergehend in der Ukraine aufgehalten haben – vor allem ausländische Studierende und „kurzzeitig“ Beschäftigte (die Beschäftigungsdauer ist nicht definiert worden), und die in ihr Heimatland zurückkehren können, müssten dies nach der Einreise in die EU auch tun. Dafür werden in Zusammenarbeit mit den Heimatländern Evakuierungsflüge organisiert. Bislang gibt es KEINE verbindlichen Regelungen für Ukrainer*innen, die vorm Kriegsausbruch am 24.2. 22 in der EU waren, sowie für Asylbewerber*innen und andere Drittstaatsangehörige, denen die Rückkehr in die Heimatländer nicht möglich ist. Die Mitgliedstaaten der EU können aber müssen nicht den temporären Schutzstatus auf diese Gruppen ausweiten.

Unterstützung / Engagement

  • Die Koordination seitens des Landratsamtes findet ihr hier samt Meldeportal für Unterkunftsangebote.
  • Koordination verschiedener Hilfen für die Ukraine von #standwithukraineeastgermany findet ihr hier.
  • Die AWO unterstützt u.a. über AWO International, aber auch der Kreisverband Wunsiedel ist aktiv mit Hilfstransporten in die Ukraine.
  • Stetig aktuelle Infos zu den Grenzen der Ukraine von der PostOst-Community Deutschland findet ihr hier.